Macht ein Mietinteressent vorsätzlich falsche Angaben in dem Bewerbungsformular und sollte sich dies nach Abschluss des Mietvertrages herausstellen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag anzufechten. Darüber hinaus stellt dies eine strafbare Handlung dar. Der Vermieter kann Strafanzeige erstatten.